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Freitag, 22. August 2013
Postings eines Autohaus-Mitarbeiters auf Facebook, in denen KFZ des Autohauses beworben werden, begründen einen Unterlassungsanspruch gegen den Inhaber des Unternehmens, wenn der Mitarbeiter... weiter
(Auszug aus AutoInformation Nr. 2446, 16.11.2019)
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